FREQUENTLY ASKED QUESTIONS

WIE GROSS IST EIN CONTAINER UND WIE IST ER AUSGESTATTET

Ein Container ist ca. 13 m2 groß, insgesamt können bis zu 3 Container pro Nutzer*in angemietet werden. Die Container sehen noch genauso aus, wie sie vom Schiff kamen, lediglich Fenster und Türen wurden eingebaut und die Innenwände weiß gestrichen. Die Container besitzen Steckdosen sowie einen Telefon- und Internetanschluss. Die Nutzerinnen und Nutzer können ihren angemieteten Container nach den eigenen Wünschen einrichten. Nur die Wände anbohren geht leider nicht.

WELCHE KOSTEN KOMMEN PRO MONAT AUF MICH ZU?

Die Grundmiete bei Neuverträgen für einen Container beträgt pro Monat 115 €, dies gilt allerdings nur für die ersten 3 Jahre. In den Jahren 4 und 5 erhöht sich die Miete auf 170 bzw. 200 €. Neben der Grundmiete fallen noch Nebenkosten (z.B. für Wasser, Heizung, Müllentsorgung usw.) und die Mehrwertsteuer an. Strom, Internet und Telefon werden von jedem Nutzer separat beantragt und bezahlt.

WELCHEN BERUF MUSS ICH AUSÜBEN, UM IM PERFEKT FUTUR ARBEITEN ZU KÖNNEN?

Das Perfekt Futur ist ein Zentrum für Gründerinnen und Gründer der Kultur- und Kreativwirtschaft, das heißt, alle Nutzungen müssen einer diesem Wirtschaftszweig zugeordnete Branche angehören. Dazu zählen gemäß der Definition der Enquête-Kommission „Kultur in Deutschland“ des Deutschen Bundestages: Musikwirtschaft, Buchmarkt, Kunstmarkt, Filmwirtschaft, Rundfunkwirtschaft, Markt für darstellende Künste, Architekturmarkt, Designwirtschaft, Pressemarkt, Werbemarkt, Software/Games-Industrie. Weiterführende Informationen dazu finden Sie HIER.

WIE LANGE DARF DIE GRÜNDUNG MEINES UNTERNEHMENS BEREITS ZURÜCKLIEGEN, WENN ICH MICH UM EINEN PLATZ IM PERFEKT FUTUR BEWERBE?

Im Regelfall sollte die Gründung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen, begründete Ausnahmen (wie ein Strukturwandel, ein Neubeginn, das längere „Liegenlassen“ des Unternehmens) sind aber möglich. Hier wird im Einzelfall entschieden.

WIE LANGE DARF ICH IM GRÜNDERZENTRUM BLEIBEN?

Angedacht sind zunächst einmal 3 Jahre zum Anfangen und Ausprobieren. Danach wird überprüft, ob die Firma noch Unterstützung benötigt oder ob ein anderer den günstigen Platz dringender braucht. Insgesamt kann jedes Unternehmen maximal 5 Jahre im Gründerzentrum bleiben. Natürlich wird man nach dem Auszug nicht alleine gelassen, gemeinsam wird man versuchen, neue Räume entweder auf dem Alten Schlachthof oder an einer anderen Stelle in der Stadt zu finden. In unmittelbarer Nähe zum Perfekt Futur gibt es das Wachstums- und Festigungszentrum für Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, die dem Perfekt Futur entwachsen sind.

WANN KANN ICH EINZIEHEN? UND WANN WEISS ICH, OB ICH EINZIEHEN DARF

Das Perfekt Futur ist seit April 2013 eröffnet. Derzeit sind fast alle Flächen vermietet. Man kann sich aber jederzeit bewerben, für gute Ideen und außergewöhnliche Konzepte gibt es immer wieder Platz. Bitte füllen Sie hierzu das entsprechende Bewerbungsformular aus, das Sie im Downloadbereich finden und senden das ausgefüllte Formular per E-Mail (KFG@KARLSRUHE.DE) oder per Post (Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG, Zähringerstr. 72, 76133 Karlsruhe) an uns zurück. Wir werden die Bewerbung zeitnah prüfen und Ihnen anschließend einen Gesprächstermin vorschlagen.

NACH WELCHEN KRITERIEN WIRD ENTSCHIEDEN, WER EINEN CONTAINER BEKOMMT?

Voraussetzung sind zunächst einmal eine innovative Idee und ein überzeugendes Konzept innerhalb der Branchen der Kreativ- und Kulturwirtschaft. Außerdem muss der Sitz der Firma in Karlsruhe sein und das Unternehmen der Umsatzsteuerpflicht unterliegen. Wir sind bestrebt, einen vielfältigen Mix von Gründer*innen im Perfekt Futur anzusiedeln, die sich gegenseitig bereichern und unterstützen.

WENN ICH EINEN DER CONTAINER MIETE, WER IST DENN DANN MEIN VERMIETER?

Vermietet werden die Container von der Karlsruher Fächer GmbH & Co. Stadtentwicklungs-KG, einer Tochtergesellschaft der Stadt Karlsruhe, die das Projekt trägt und auch für die Konversion des gesamten Areals Alter Schlachthof zuständig ist. Die entsprechenden Kontaktdaten können Sie einsehen unter der offiziellen WEBSITE DES ALTEN SCHLACHTHOFES.

WAS, WENN ICH SONST NOCH EINE FRAGE HABE?

Wenn noch Fragen zum Raum oder zu den Containern offen geblieben sind, ist Ariane Dony von der Karlsruher Fächer GmbH die richtige Ansprechpartnerin. Bei Fragen zur Gründung wenden Sie sich bitte an Sabrina Isaac-Fütterer oder Dirk Metzger vom K3 Kultur- und Kreativwirtschaftsbüro. Die Kontaktdaten können Sie im Bereich KONTAKT dieser Website entnehmen.

WIE SIND DIE GEMEINSCHAFTSFLÄCHEN AUSGESTATTET?

In den Gemeinschaftscontainern sind unter anderem die Toiletten und Duschen untergebracht. Die Gemeinschaftsflächen, also die Terrassen und die Bereiche um die Container, sind grundsätzlich allen zugänglich und können bespielt und genutzt werden.

KANN ICH IM PERFEKT FUTUR RUND UM DIE UHR ARBEITEN?

Ja, für die Containernutzer ist das Gründerzentrum rund um die Uhr geöffnet. Jeder Nutzer bzw. jede Nutzerin bekommt einen Zugangsschlüssel, der den Zugang jederzeit ermöglicht. Für öffentlichen Publikumsverkehr gelten die Öffnungszeiten des alina café.

BEKOMME ICH AUCH KAFFEE ODER EIN MITTAGESSEN IM PERFEKT FUTUR?

Ja, sowohl als auch. Im hauseigenen Café bei Alina Waltenberger gibt es den ganzen Tag Kaffee und leckeren Kuchen und mittags eine wechselnde Tageskarte. Das Café ist außerdem ein guter Ort für ein Treffen mit Kund*innen oder Besucher*innen. Sollte eine Veranstaltung geplant sein oder ein wichtiger Termin stattfinden, kann nach Absprache auch gerne ein Catering über das alina café bereitgestellt werden. Dazu bitte direkt mit der Betreiberin des CAFÉ ALINA, Frau Alina Waltenberger, Kontakt aufnehmen.

KANN ICH AUCH MAL EINE LESUNG ODER EIN EVENT IM PERFEKT FUTUR VERANSTALTEN?

Ja, das ist durchaus möglich. Voraussetzung ist aber, dass es den Bewohner*innen der umliegenden Container möglich ist, währenddessen in Ruhe zu arbeiten. Bei Fragen zum Thema Veranstaltungen im Perfekt Futur wenden Sie sich gerne an die Karlsruher Fächer GmbH.

HABE ICH EINE EIGENE ADRESSE?

Ja, jede Containereinheit bekommt eine Nummer zugeordnet, hat also eine eigene Adresse. Vor der Halle gibt es einen eigenen Briefkasten für jede Einheit, außerdem eine Tafel, auf der das Firmenschild angebracht werden kann.

GIBT ES IN DER HALLE W-LAN?

In der Halle gibt es KA-WLAN, das hauptsächlich im Café genutzt werden kann. In jedem Container gibt es einen eigenen Telefon- und Internetanschluss, den gewünschten Anbieter bzw. Tarif beantragt jede/r Nutzer/in selbst.

KANN MAN ZUSÄTZLICHE LAGERFLÄCHEN MIETEN FÜR ALL DIE DINGE, DIE ICH NICHT IM CONTAINER UNTERBEKOMME?

Nein, zusätzliche Lagerflächen gibt es leider nicht.

MUSS ICH PUTZEN, SCHNEE RÄUMEN ODER SONSTIGE DINGE IN UND UM DIE HALLE TUN?

Die Gemeinschaftsbereiche (WC, Duschen, Eingangsbereich) werden durch eine Reinigungsfirma gereinigt. Über den Reinigungsturnus verständigt sich die Nutzergemeinschaft. Für den Winterdienst wird ein Dienstleister beauftragt. Prinzipiell gehören die Kosten für Reinigung und Winterdienst zu den umlagefähigen Nebenkosten.

WIRD DIE HALLE IM WINTER GEHEIZT?

Ja, die Halle wird im Winter auf eine angenehme Temperatur geheizt. Bei besonderen Ansprüchen an die Raumtemperatur im Container kann eine elektrische Zusatzheizung zur Verfügung gestellt werden.

KANN ICH IN EINEM CONTAINER AUCH EINE WERKSTATT EINRICHTEN?

Nein, für eine richtige Werkstatt sind die Container leider nicht geschaffen. Selbstverständlich kann man kleinere Geräte wie etwa eine Nähmaschine o.ä. im Container unterbringen und benutzen, Lärm oder Gestank sollten allerdings nicht verursacht werden, um die anderen Nutzerinnen und Nutzer nicht zu stören. Grundsätzlich werden die Container als Büros vermietet und sollen so auch genutzt werden.

KANN ICH MIR AUSSUCHEN, IN WELCHEN DER CONTAINER ICH ZIEHEN MÖCHTE?

Ein Wunsch kann grundsätzlich geäußert werden – versprechen können wir aber nichts.

DARF ICH DEN CONTAINER VON INNEN ODER AUSSEN STREICHEN, BEMALEN, BEHÄNGEN

Von außen dürfen die Container weder gestrichen noch behängt werden. Von innen darf der Nutzer bzw. die Nutzerin den Container weitgehend individuell gestalten. Der Boden muss allerdings im Originalzustand belassen werden. Aus Brandschutzgründen dürfen die Containertüren nicht verhängt oder flächig beklebt werden. Vor Auszug muss der Anfangszustand wieder hergestellt sein, damit der Nachmieter die Möglichkeit bekommt, den Container nach seinen eigenen Vorstellungen zu gestalten.